Die Evaluation der Lehre i.S. der Bewertung einzelner Lehrveranstaltungen ist gesetzlich vorgeschrieben (z.B. NHG § 5), wobei die Festlegung der konkreten Durchführung den Hochschulen/ Universitäten obliegt. Die entsprechenden Ordnungen fokussieren dann im Wesentlichen auf die Bewertung einzelner Lehrveranstaltungen, die Organisation der Rückmeldung und die Verwertung der Ergebnisse. Zur Erfüllung dieses Zweckes werden den Fakultäten entsprechende Instrumente/Tools zur Verfügung gestellt. Vor dem Hintergrund der Akkreditierungsanforderungen finden sich in manchen Ordnungen (vgl. § 8 Levo der HAWK) jedoch auch Hinweise zur Notwendigkeit einer Evaluation auf Modulebene. Diese Evaluation des Moduls als Ganzes, in dem die einzelne Lehrveranstaltung verankert sind, wird i.d.R. jedoch nicht mit der gleichen Dringlichkeit verfolgt, obwohl nach Ansicht der Autorin nur hier wirklich modulbasierte Impulse für die Studiengangsentwicklung generiert werden können.
Im Beitrag wird die für drei Jahre jedes Semester (Wintersemester 13/14 bis Sommersemester 16; Abschluss mit (Re-)Akkreditierungsantrag) realisierte Modulevaluation (Modul „Grundlagen der Kindheitspädagogik“ im BA-Studiengang „Bildung und Erziehung im Kindesalter“) vorgestellt. Es handelt sich um die Bewertung durch Absolvent_innen des kindheitspädagogischen BA-Studiengangs. Dargestellt werden (1) die Entwicklung des Fragebogens i.S. der Operationalisierung des Konstruktes „Relevanz des Moduls“ für den Prozess des Kompetenzerwerbs im Studium (2) die Datenerhebung (N = 64, Teilnahmequote: 46 %), (3) die Datenauswertung, (4) die Ergebnisse und (5) die Dateninterpretation.
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- Modulevaluation
- Studiengangsenwicklung
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- T2 Posterrunde III A (10∶00 10∶45)
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